Impressum

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Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH
Markt 24
99817 Eisenach

Telefon: +49 (0) 3691 / 79 23 0
Fax: +49 (0) 3691 / 79 23 20
E-Mail: info@eisenach.info

Geschäftsführer: 
Ingo Wachtmeister

Aufsichtsratsvorsitzende: 
Christoph Ihling

Handelsregister: 
Amtsgericht Jena, HRB 403863, USt.-Ident.-Nr. DE150390271

Hinweis

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Bildnachweise

bbsMedien, Anna-Lena Thamm, Tino Sieland, Ulrich Kneise, André Nestler, Tobias Kromke, Michael Baller, Landestheater Eisenach, Sascha Wilms, Gerhard Eisenschink, Wolfgang Ehn, Sandra Blume, Inka Lotz, Stadt Eisenach, Sportbad Eisenach GmbH, Werratal Touristik e.V., Jazzclub Eisenach e.V., Amir Kaljikovic - fotolia.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH

Teil A

Vermittlungsbedingungen Unterkünfte

Bitte schenken Sie den nachstehenden Bedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Vermittlungstätigkeit der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (nachfolgend: EWT). Die EWT ist lediglich Vermittler. Das gilt auch, sofern die Buchungsbestätigung oder sonstige Unterlagen über die EWT an den Gast übermittelt werden.

1. Gegenstand und Vertragspartner

1.1 Die Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH (nachfolgend: EWT) tritt bei den in diesem Katalog oder auf sonstigen Angebots- und Werbeträgern sowie unter www.eisenach.info als Vermittler auf. Vermittelte Leistungen sind durch Nennung des Veranstalters oder Anbieters gekennzeichnet.

Der Vertrag über die von dem Kunden ausgewählten touristischen Produkte und Dienstleistungen besteht zwischen dem entsprechenden Anbieter (wie etwa Hotelbetreiber, Gästeführer, Mietwagenunternehmer oder Reiseveranstalter; nachfolgend alle: Leistungsträger) und Ihnen. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen finden direkt zwischen Ihnen – nachstehend Kunde – und dem Beherbergungsbetrieb, der Tourismus-Organisation oder dem sonstigen Anbieter – nachstehend Leistungsträger genannt – statt. Es gelten die Vereinbarungen zur Zahlung, zum Reiserücktritt, zur Umbuchung und Stornierung etc., wie in den AGB des Leistungsträgers geregelt.

1.2 Die Dienste von EWT beschränken sich auf die Vermittlung der von dem Kunden ausgewählten touristischen Produkte oder Dienstleistungen und endet mit der Übersendung der Reisebestätigung und den sonstigen erforderlichen Bestätigungsunterlagen zur erfolgreichen Vermittlung des Vertrages mit dem Partner.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Mit der Buchungsanfrage bietet der Kunde dem Partner den Abschluss eines Beherbergungsvertrages bzw. sonstigen Vertrages verbindlich an. Grundlage sind aber allein die von der EWT herausgegebenen Verzeichnisse mit den Leistungsbeschreibungen des jeweiligen Partners.

2.2 Die Buchungsanfrage kann per Post, per Fax, telefonisch, mündlich oder sonst elektronisch (z.B. via Internet) vorgenommen werden. Der für andere oder Mitreisende buchende Kunde steht für alle Vertragsverpflichtungen der in der Buchungsanfrage mitaufgeführten Teilnehmer ein, soweit er darüber eine gesonderte Erklärung abgegeben hat.

2.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung bei dem Kunden zustande. Diese bedarf grundsätzlich keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind. Sofern ein Reisevertrag geschlossen wird, erhält der Kunde bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine gesonderte Buchungsbestätigung mit allen Buchungsleistungen und Kontaktdaten des Leistungsträgers. Erfolgt die Buchungsanfrage elektronisch, wird dem Kunden unverzüglich der Zugang dieser Anfrage auf elektronischem Wege bestätigt.

2.4 Der rechtsverbindliche Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und den der Buchung zugrunde liegenden Ausschreibungsunterlagen des Partners. Die Angaben über die vermittelten Leistungen beruhen ausschließlich auf den Informationen der Partner und stellen somit keine eigene Zusicherung der EWT gegenüber dem Kunden dar. Die EWT übernimmt keine Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen sowie der Partner und Qualität der vermittelten Leistungen.

3. Mängelhaftung

3.1 Die EWT steht aus dem Vermittlungsvertrag für die sorgfältige Verarbeitung und Weiterleitung der Angebote der Partner sowie die Weiterleitung der Buchungen an die Partner ein. Ihre diesbezügliche Haftung bleibt jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, es werden Leben, Körper, Freiheit oder Gesundheit des Kunden verletzt.

3.2 Dem Kunden obliegt es, auftretende Mängel und Störungen dem Partner vor Ort unverzüglich anzuzeigen und um Abhilfe zu bitten. Eine Mängelanzeige gegenüber der EWT ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ersatzansprüche des Kunden ganz oder teilweise entfallen. Dies gilt vor allem bei Abschluss von Reiseverträgen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an der Schadensminderung mitzuwirken, insbesondere voraussehbare Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Vertragsbedingungen der jeweiligen Partner und insbesondere deren Allgemeine Geschäftsbedingungen verwiesen, die dem Kunden auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

3.3 Die EWT bittet im Interesse ihres Qualitätsmanagements um Informationen über Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit der von ihr vermittelten Leistung auftreten oder aufgetreten sind.

4. Preise und Zahlung

4.1 Die in der Buchungsgrundlage (Verzeichnisse, Internet) der EWT angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Zusätzlich anfallen können Kurtaxen, Fremdenverkehrs- und Kulturförderabgaben, Zuschläge sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abzurechnende Leistungen (Strom, Wasser, Gas, Kaminholz etc.) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

4.2 Die EWT übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Preisangaben. Erst der im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Preis ist für beide Seiten verbindlich.

4.3 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preises für die gebuchten Leistungen erfolgt direkt beim Leistungsträger. Dem Leistungsträger bleibt die Gestaltung der Zahlungsmodalitäten (Anzahlungen, bargeldlose Zahlung, Zahlungszeitpunkt) vorbehalten. Sie sind ebenso wie die verbindlichen An- und Abreisezeiten vorab direkt beim Leistungsträger zu erfragen, insofern sie nicht Bestandteil der Buchungsbestätigung sind.

5. Stornierungsbedingungen bei der Vermittlung von Übernachtungen

5.1 Da die EWT ausschließlich als Vermittler auftritt, gelten in Bezug auf Rücktritt, Nichtanreise und Umbuchungen die individuellen Regelungen des Leistungsträgers. Die EWT verweist auf die AGB des Leistungsträgers und die unter Konditionen/Extras im Buchungsprozess einsehbaren Bedingungen des Leistungsträgers.

5.2 Die EWT empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

6. Datenschutz / Anwendbares Recht

6.1 Der Kunde ist mit der Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung der personenbezogenen Daten für alle mit der Buchung in Zusammenhang stehenden Vorgänge einverstanden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird seitens EWT versichert.

6.2 Auf alle Vertragsverhältnisse zwischen der EWT, Gast und Partner findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Teil B

Bedingungen für Stadtführungen und verbundenen Reiseleistungen

1.1. Gegenstand

Diese Bedingungen liegen jedem Vertrag über Stadtführungen und verbundenen Reiseleistungen zugrunde. Stadtführungen sind durch einen Stadtführer geleitete Rundgänge zu Fuß oder die Begleitung der Gruppe im eigenen oder im gebuchten Bus durch einen Stadtführer. Vertragspartner des Kunden ist die EWT.
Die Vorschriften dieses Teils B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen sind anwendbar, wenn mehrere Reiseleistungen gebündelt werden und keine Übernachtungsleistungen beinhalten. Vertragspartner bei verbundenen Reiseleistungen ist jeweils der Leistungserbringer. Die EWT ist lediglich Vermittler.

1.2. Buchung und Vertragsschluss

Der Kunde gibt mit seiner Anfrage ein Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages über die gewünschte Leistung (das können sein: Stadtführung, gastronomische Leistungen, Museumsbesuche, Veranstaltungen, Transferleistungen, Aktivitäten) ab. Mit der Auftragsbestätigung durch die EWT sind die Leistungen gemäß der jeweiligen Angebotsbeschreibung und den Angaben des Kunden verbindlich bestellt. Die Auftragsbestätigung enthält das Thema, das Datum und Uhrzeit, den Treffpunkt, die Zahlungsmodalitäten der Leistung und weist den verbindlichen Endpreis aus. Bis zur Bestätigung sind die Preisangaben unverbindlich.

Bei Stadtführungen ist der Betrag vorab nach Rechnungslegung auf das Konto der EWT zu überweisen. Ausnahmen sind schriftlich zu fixieren. Wird der vereinbarte Preis zu den genannten Zeiten nicht bezahlt und ist er auch nicht bei Beginn der Leistung bezahlt, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Die EWT kann dann Ersatz für die entstandenen Aufwendungen fordern.

Vermittelte Leistungen sind wenn nicht anders vereinbart beim Leistungserbringer zu zahlen. Die kann vor Ort oder durch Vorauskasse erfolgen Ausnahmen sind schriftlich zu fixieren.

1.3. Leistungsumfang

Stadtführungen: Die Führungen sind zu Fuß oder mit dem Bus, alle Sehenswürdigkeiten werden von außen erklärt. Die Stadtführungen werden mit einer Personenzahl von bis zu 30 Teilnehmern angenommen und bestätigt. Ist die Gruppe größer, wird ein 2ter Stadtführer hinzugezogen. Die Kosten für die Hinzuziehung trägt der Kunde. Bei Stadtrundfahrten und Reisebegleitungen im Bus wird jeder Bus mit einem Stadtführer besetzt.

Vermittelte Leistungen: Der Leistungsumfang jeder vermittelten Leistung ist ausführlich bei Vertragsabschluss besprochen und in der Buchungsbestätigung fixiert.

1.4. Leistungsstörungen

Verzögert sich die Stadtführung aus Gründen die der Kunde zu vertreten hat oder aus Gründen höherer Gewalt, ist die EWT berechtigt den Umfang und die Dauer der Stadtführung im Verhältnis zur Verzögerung zu reduzieren, wenn hierfür zwingende Gründe, insbesondere die Verfügbarkeit des Stadtführers, vorliegen. Der Vergütungsanspruch der EWT wird hiervon nicht berührt. Verzögert sich die Stadtführung aus in Satz 1 genannten Gründen um mehr als 60 Minuten und findet trotzdem statt, ist der Stadtführer berechtigt, ein Wartegeld von 15,00 € je Stunde direkt vor Ort vom Kunden zu kassieren. Der Kunde ist berechtigt gegenüber der EWT nachzuweisen, dass kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

1.5. Stadtführer

Die EWT beschäftigt ausschließlich ausgebildete Stadtführer. Sie behält sich vor, aus wichtigem Grund auch kurzfristig einen anderen Stadtführer einzusetzen. Wichtige Gründe können Verhinderungen des Stadtführers und organisatorische Veränderungen durch zusätzlich benötigte Stadtführer sein.

1.6. Leistungspartner/Leistungserbringer vermittelter Leistungen

Die EWT vermittelt ausschließlich geprüfte Leistungen des Leistungspartners.

1.7. Sonstiges

Der Vertrag über einen vermittelte unterliegt nicht den Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen hinsichtlich der Freizeitgestaltung, bei denen sich der Unternehmer –EWT- bei Vertragsschluss verpflichtet die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, §312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB.

1.8. Stornierungen

Rücktritt/Änderung der Leistung Stadtführung: Stornierungen und Änderungen erhalten erst durch die schriftliche Rückbestätigung der Eisenach– Wartburgregion Touristik GmbH ihre Gültigkeit. Stornierungen bzw. Änderungen bedürfen der Schriftform. Eine kostenlose Stornierung ist bis 10 Werktage vor der Führung möglich. Bei Stornierungen bis zum 3. Tag vor Termin werden 50 % des Gesamtpreises berechnet. Bei Stornierung innerhalb der letzten 2 Tage vor Termin oder Nichtzustandekommen der Führung am Erfüllungstag sind 80 % des vollen Preises fällig.
 
Rücktritt/Änderung der vermittelten Leistungen: Stornierungen bei gastronomischen Leistungen müssen bis 10 Tage vor Leistungserbringung erfolgen. Änderungen der Personenzahlen müssen bis 3 Tage vor Termin erfolgen. Sind Änderungen und Stornierungen dem Leistungspartner bereits Aufwendungen entstanden, sind diese Gebühren beim Leistungspartner zu zahlen.

 

Stand Juni 2021

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH -nachfolgend EWT- für Buchungen Pauschalreisen

1. Geltungsbereich dieser Reisebedingungen

1.1. Soweit diese Reisebedingungen wirksam in den geschlossenen Reisevertrag einbezogen werden, gelten sie für Pauschalangebote des Veranstalters im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a–651y BGB (Reisevertrag).

1.2. Diese Reisebedingungen gelten insbesondere auch für die nachfolgenden Angebote, bei denen Veranstalter verantwortlicher Vertragspartner des Kunden ist:

  • Arrangement KulturGut
  • Arrangement LutherErlebnisTage
  • Arrangement Gruppenpauschale /Tagespauschale Eisenach entdecken - das Rund-um-Paket
  • Arrangement: Deutschlands Grüne Mitte

Verträge im Sinne von Ziffer 1.1 und 1.2 werden nachfolgend als „Reisevertrag“ bezeichnet.

1.3. Diese Reisebedingungen gelten ferner nicht für Angebote, die der Veranstalter ausschließlich vermittelt und die nichtBestandteil von Pauschalangeboten des Veranstalters sind. Die Regelung in § 651b Abs. 1 BGB bleibt unberührt. Solchelediglich vermittelten Angebote sind beispielsweise:

1.3.1 Angebote örtlicher Unternehmer und Dienstleister;

1.3.2 die Vermittlung von Eintrittskarten;

1.3.3 Gästeführungen, die von dem Veranstalter eigenverantwortlich als eigene Leistung angeboten werden und die nicht Bestandteil eines Pauschalreiseangebotes des Veranstalters sind.

2. Abschluss des Reisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende

2.1. Für alle Buchungswege (z.B. direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt:

a)    Grundlage des Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Veranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b)    Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

c)    Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Veranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Veranstalter bezüglich des neuen Angebotes auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

d)    Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem.Art. 250 § 2 Nr. 1, 3 bis 5 und EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

2.2. Für Buchungen, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per SMS, per E-Mail oder per Telefax erfolgen, gilt:

a)    Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

b)    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Veranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Veranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder E-Mail), sofern der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung nach Art. 250 § 6 Abs. 1 S.2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

2.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App) gilt für den Vertragsabschluss:

a)    Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung in der entsprechenden Anwendung erläutert.

b)    Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

2.4. Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

a)    Soweit der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

b)    Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ oder  mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.

c)    Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt. (Eingangsbestätigung).

d)    Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages.

e)    Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung des Veranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt.

2.5. Der Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossenen wurden kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gem. § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsabschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Reisenden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht.

3. Zahlungsmodalitäten und Aushändigung der Reiseunterlagen

3.1. Zahlungen der Leistungen Pauschale Kulturgut und Luthererlebnistage werden direkt über den Hotelpartner abgewickelt.

3.2. Zahlungen bei Buchungen von verbundenen Reiseleistungen sind an den jeweiligen Leistungspartner zu entrichten.

3.3. Zahlungen sind ausschließlich durch Überweisung, Lastschrifteinzug oder durch Kreditkartenzahlung möglich. Wenn der Veranstalter dem Kunden alternativ eine andere kostenfreie oder gängige Zahlungsart anbietet, kann der Veranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1% der Rechnungssumme bei Zahlungen durch Kreditkarte erheben.

3.4. Der Veranstalter kann Zahlungen oder Anzahlungen auf den Reisepreis – nur dann verlangen, wenn ein wirksamer Insolvenzschutz besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Der Veranstalter hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung über HanseMerkur Reiseversicherung AG, Friedrich-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Tel. +49 (0) 40 53799360 abgeschlossen.

3.5. Die Reiseunterlagen für „Gruppenpauschalen/ Tagespauschalen“ werden nach vollständigem Zahlungseingang per Post oder E-Mail an die bei Buchung angegebene Anschrift versandt.

3.6. Ein Unterlagenversand ins Ausland erfolgt grundsätzlich nur dann, wenn dies zwischen dem Kunden und dem Veranstalterausdrücklich vereinbart wird. Ansonsten werden die Reiseunterlagen an einer jeweils individuell vereinbarten Stelle für den Kunden hinterlegt

4. Leistungsänderungen

4.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind diesem vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

4.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalbeiner vom Veranstalter zugleich mit Mitteilung der Änderung bestimmten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, sofern der Veranstalter eine solche Reise angeboten hat.

Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Veranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Veranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer ihm angebotenen Ersatzreise verlangen oder kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Veranstalter nicht oder nicht innerhalb der bestimmten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung nach Ziff. 4.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen

4.4. Führen die Änderungen oder die Ersatzreise im Vergleich zur ursprünglich gebuchten Reise zu einer Qualitätsminderung oder zu einer Senkung der Kosten beim Veranstalter, so besteht Anspruch auf angemessene Preisminderung.

5. Rücktritt des Kunden / Reiserücktrittskosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Es wird ihm empfohlen, den Rücktritt auf einemdauerhaften Datenträger zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter oder dem vermittelnden Reisebüro.

5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Veranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Der Veranstalter macht pauschalierte Reiserücktrittskostenentschädigungen nach Maßgabe von Ziff. 5.4. geltend. Berücksichtigt werden dabei der Zeitraum zwischen Zugang der Rücktrittserklärung und dem vereinbarten Reisebeginn sowie die erwarteten Ersparnisse von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen.

5.4. Die Entschädigung gem. Ziff. 5.3. wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

5.4.1. bis zum 56. Tag vor Reisebeginn kostenfreie Stornierung;

5.4.2. bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises;

5.4.3. vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises;

5.4.4. vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;

5.4.5. vom 11. bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises;

5.4.6. ab dem 3. Tag vor Reisebeginn oder Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.

5.5. Macht der Veranstalter eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziff. 5.3. und 5.4. geltend, ist der Kunde gleichwohlberechtigt, dem Veranstalter die Entstehung eines geringeren oder gar keinen Schadens nachzuweisen.

5.6. Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der Pauschalen in 5.4. eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6. Umbuchungen / Ersetzungsbefugnis

6.1. Verlangt der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages eine Umbuchung, worunter Änderungen des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen zu verstehen ist, so besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme einer solchen Umbuchung.

6.2. Wenn eine Umbuchung möglich ist, ist der Veranstalter berechtigt, bis zum 44. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 30,00 EUR zu erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom geschlossenen Reisevertrag und Neubuchung möglich. Dabei gelten die Regelungen in Ziffer 5. Die vorhergehenden Kostenregelungen gelten nicht, wenn ein Umbuchungswunsch nur geringfügige Kosten im Verhältnis zum vereinbarten Reisepreis verursacht oder die Umbuchung auf einer fehlenden, unzureichenden oder falschen vorvertraglichen Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden beruht.

6.3. Der Kunde kann nach Maßgabe von § 651e BGB durch rechtzeitige Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger vom Veranstalter verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Veranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. Für den Reisepreis und die durch den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers entstehenden Mehrkosten haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemäß § 651e BGB als Gesamtschuldner.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Veranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Pauschalreisevertrages berechtigt hätten. Der Veranstalter wird sich auf Anfrage des Kunden um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, soweit es sich nicht um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt.

8. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter

8.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag auch nach Reisebeginn aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass eine weitere Teilnahme für den Veranstalter oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Eine Abmahnung im Sinne von Satz 2 ist für den Veranstalter entbehrlich, wenn der Kunde in besonders grober Weise die Reise stört. Das ist insbesondere bei Begehung von Straftaten gegenüber Mitarbeitern des Veranstalters, gegenüber Leistungsträgern oder ihren Mitarbeitern sowie gegenüber anderen Reisegästen der Fall. Dem Veranstalter steht im Fall der Kündigung der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.

8.2. Leistet der Kunde den Reisepreis ganz oder teilweise trotz angemessener Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter von dem Pauschalreisevertrag zurücktreten und daneben eine Entschädigung in entsprechender Anwendung der Ziff. 5.3 bis 5.4. dieser Bedingungen verlangen.

9. Mitwirkungspflichten des Reisenden

9.1. Reiseunterlagen

Der Kunde hat den Veranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Hotel-Voucher, gegebenenfalls Eintrittskarten etc.) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält. Unterlässt der Kunde eine solche Information, so kann ihm dies als Mitverschulden angerechnet werden, wenn der Veranstalter zufolge rechtzeitiger Übermittlung der Reiseunterlagen davon ausgehen konnte, der Kunde habe diese erhalten.

10. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

10.1. Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, obwohl ihm dies sonst möglich und er dazu auch bereit gewesen wäre, kann der Reisende für das dadurch verursachte Fortdauern des Mangels weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.

10.2. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Veranstalter unter der in den Reiseunterlagen mitgeteilten Kontaktstelle des Veranstalters oder dessen Vertreters vor Ort zur Kenntnis zu bringen. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über welchen er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine Mängelanzeigegegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb oder dem Beförderer, ist nicht ausreichend.

10.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zusetzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

11. Haftungsbeschränkung

11.1. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.

11.2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Veranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist.

12. Geltendmachung von Ansprüchen: Adressat; Information zu Verbraucherstreitbeilegung/Rechtswahl/Gerichtsstand

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde gegenüber dem Veranstalter Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH, Markt 24, 99817 Eisenach geltend zu machen. Die außergerichtliche Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen.

12.2. Mitarbeiter der Leistungsträger sind zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen nicht bevollmächtigt. Auch sind sie nicht berechtigt, Ansprüche im Namen des Veranstalters anzuerkennen.

12.3. Der Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Streitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Veranstalter verpflichtend würde, informiert der Veranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Veranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform (http://ec.europa.eu/consumers/odr) hin.

12.4. Für Kunden, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter die ausschließliche Geltung deutschen Rechts vereinbart. Diese Kunden können den Veranstalter ausschließlich an seinem Sitz verklagen.

12.5. Im Falle von Klagen des Veranstalters gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters -Eisenach- vereinbart.

Reiseveranstalter

Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH
Markt 24, 99817 Eisenach
Handelsregister: Amtsgericht Jena, HRB 403863
Telefon: +49 (0) 3691 / 79 23 0
Fax: +49 (0) 3691 / 79 23 20
E-Mail: info@eisenach.info
Homepage: www.eisenach.info

Tourismusförderabgabe der Stadt Eisenach

Die Stadt Eisenach erhebt eine Tourismusförderabgabe auf privat veranlasste Übernachtungen. Die Beherbergungsbetriebe sind verpflichtet, diese Abgabe einzufordern und an die Stadt weiterzugeben.

Konzeption / Beratung / Design / Programmierung

Sichtweise Digitalagentur
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